Bootsführerscheinfreiheit: Unsere Hollyboote können
alle führerscheinfrei gefahren werden. Bei der Übernahme gibt es eine ausführliche Einweisung und natürlich auch eine Probefahrt.
Bettzeug: Bettwäsche (Kopfkissen, Decken, Laken) ist durch den Charterer mitzubringen, alternativ ist
ein Schlafsack ausreichend.
Charterpreis: Im Charterpreis ist das komplette Inventar mit Haushalts- und Bootszubehör enthalten,
sowie das Gas zum Kochen und 120 l Wasser. Das Benzin wird nach Verbrauch am Ende der Reise abgerechnet.
Duschen: An Bord befindet sich eine Außendusche, zudem befinden sich in fast jedem Hafen Sanitäranlagen
incl. Duschen.
Haustiere: Leider nicht möglich.
Parkplätze: Parkplätze befinden sich direkt am Übergabehafen, die Gebühr pro Tag ist
kostenlos.
Schleusen: Je nach Region sind die Schleusen im automatischen Betrieb, vom Schleusenwärter betrieben
oder durch Sie zu bedienen. Mit unseren wendigen, sehr manövrierfähigen Hausbooten wird das Schleusen kein Problem darstellen und zunehmend mehr Freude bereiten.
Toilettenpapier: Das für die Boote vorgeschriebene selbstauflösende Toilettenpapier wird
gestellt.
Treibstoff: Sie übernehmen das Hausboot mit vollem Tank und übergeben es entweder wieder mit vollem Tank
bzw. zahlen den Minderinhalt zum Wassertankstellen - Tagespreis.
Unfall: Bitte Ruhe bewahren! Rufen Sie uns unverzüglich an, um den Schaden zu melden und die weitere
Vorgehensweise abzustimmen. Durch die Unfallparteien muss ein Schadensprotokoll erstellt und unterzeichnet sowie die Wasserschutzpolizei gerufen werden. Bitte zwingend die Kontaktdaten aller
Beteiligten aufnehmen und Fotos vom Unfallschaden machen!
Übernachtung: Die Sitzgruppe in der Innenkabine wird zu einem Doppelbett, mit einer Liegefläche (160
x 200 cm) umgeklappt. Zusätzlich gibt es gegenüber noch ein Doppelstockbett (jeweils 200 cm x 70 cm).
Versicherung: Unsere Hausboote sind durch eine Vollkasko-und Haftpflichtversicherung abgesichert. Die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung
beträgt € 500,00. Bei durch den Charterer verursachte Schäden haftet dieser bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. In voller Höhe haftet der Charterer für
Schäden, welche dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig (Trunkenheit etc.) verursacht.