Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als "Charterer" bezeichnet, und der Firma Hollyboot, Inhaber Holger Natschke, im Folgenden als "Vercharterer" bezeichnet, über ein Hausboot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
   
1. Vertragsabschluss
Mit dem Absenden des Buchungsformulars im Internet unterbreitet der Charterer dem Vercharterer ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vercharterer kann dieses Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein rechtsgültiger Vertrag, und somit eine Annahme des angebotenen Vertrages durch den Vercharterer, kommt erst mit dem Senden einer Buchungsbestätigung durch den Vercharterer an den Charterer zu Stande. Stellt der Charterer eine Anfrage per E-Mail oder telefonisch, so unterbreitet der Vercharterer ihm ein Vertragsangebot, welches der Charterer bestätigen muss. Durch Bestätigung des Angebotes nimmt der Charterer den Vertrag an. Der Vercharterer muss diesen Vertrag durch eine Buchungsbestätigung für rechtsgültig erklären. Da der Vercharterer nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Charterer, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung, bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht.
   
2. Preise und Zahlungsfälligkeit
Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Charterpreises ist innerhalb von 10 Tagen nach Versand der Buchungsbestätigung zu leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Bei Buchungen welche weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, ist der Charterpreis sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind per Überweisung auf das Bankkonto des Vercharterers zu leisten. Kommt der Charterer seiner Zahlungspflicht nicht pünktlich und vollständig nach, ist der Vercharterer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
   
3. Stornierung / Vertragsrücktritt
Der Charterer ist berechtigt, vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen vom Chartervertrag zurückzutreten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Folgende Stornierungskosten fallen an:
  • 50% des Charterpreises bei Eintreffen des Rücktrittsschreibens weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt;
  • 90% des Charterpreises bei Eintreffen des Rücktrittsschreibens weniger als 4 Wochen vor  Reiseantritt.
Kann das Hausboot weiterverchartert werden, behält sich der Vercharterer vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 150,- € zu erheben.                                   
    
4. Unverfügbarkeit
Wenn der Vercharterer wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist, das Hausboot zur Verfügung zu stellen, erhält der Charterer alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.
   
5. Übergabe/Rücknahme des Hausbootes
Die Übernahme erfolgt ab 14.00 Uhr am Anreisetag. Die Rückgabe hat bis 10.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Durch den Vercharterer wird das Hausboot in einem technisch einwandfreien, betriebsbereiten, vollgetankten, sauberen Zustand übergeben. Der Charterer erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Hausboot und dessen Benutzung. Charterer und Vercharterer prüfen das Hausboot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vercharterer das Hausboot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden, wie unter "8. Haftung" beschrieben, zu berechnen. Der Charterer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rückgabe pünktlich erfolgt. Bei verspäteter Rückgabe wird duch den Vercharterer EUR 25,- je angefangene Stunde in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.
   
6) Bootsführer
Der Bootsführer muss volljährig sein. Er ist gesamtschuldnerisch mit dem Charterer für den Mietgegenstand verantwortlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls der Bootsführer seiner Ansicht nach die Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall werden die vom Charterer bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Charterers bestehen nicht.
   
7) Benutzung des Hausbootes
Das Hausboot ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Den Vorschriften/ Weisungen der Wasserschutzpolizei und sonstigen Behörden ist Folge zu leisten. Der Charterer verpflichtet sich nur die Höchstzahl an Personen (4) an Bord zu nehmen und keine Wettfahrten zu veranstalten. Das Schleppen anderer Wasserfahrzeuge ist nur im Notfall erlaubt und muss dem Vercharterer unverzüglich telefonisch gemeldet werden. Das Charterboot darf nur nach Absprache mit dem Vercharterer abgeschleppt werden, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Der Charterer verpflichtet sich Grundberührungen und ähnliche kleine Unfälle dem Vercharterer bei der Rückgabe zu melden, bei schlechten Wetterverhältnissen, z.B. ab Windstärke 4, nicht mehr auszulaufen oder den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen. Treten während der Charterzeit Schäden am Floss oder Ausrüstung auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Zweckmäßigkeit der Reparatur abzustimmen. Kosten für die Behebung von Verschleißschäden und nicht verschuldeten Schäden werden gegen Quittung vom Vercharterer erstattet, sofern diese vorab mit dem Vercharterer abgestimmt wurden. Die ausgewechselten Teile sind dem Vercharterer zu übergeben. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind alle Personalien sowie Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzustellen. Der Charterer fast darüber einen kurzen Bericht mit Skizze ab, den alle Havariebeteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei der Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden. Das Untervermieten oder das Verleihen des Hausbootes an dritte ist untersagt.
                                            
8. Haftung
Im Charterpreis ist eine Kasko- (EUR 500,- Selbstbeteiligung) sowie eine Haftpflichtversicherung für das Hausboot enthalten. Schäden, die vom Charterer verursacht wurden und nicht vollständig durch die bestehende Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hat der Charterer dem Vercharterer auch über die hinterlegte Kaution hinaus zu ersetzen. Es ist eine Kaution von EUR 500,00 pro Chartertörn zu hinterlegen. Die Kaution muss vor Fahrtantritt in bar hinterlegt werden. Schäden, die durch den Charterer verursacht werden, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Charterer getragen werden, auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde. Sollte der Charterer einen Schaden verursachen, der die Weitervercharterung des Charterbootes unmöglich macht, bleibt es dem Vercharterer überlassen, die Charterausfallkosten beim Charterer geltend zu machen. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Sind Charterer und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Auftretende Mängel am Charterboot sind dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen. Der Charterer ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vercharterer noch eine Kürzungen des Charterpreises oder einen Vertragsrücktritt. Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend. Bei selbstverschuldeten Problemen werden die Kosten dem Charterer in Rechnung gestellt. Der Charterer und seine Begleiter nutzen das Hausboot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Hausboot, Teile des Hausbootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.
   
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Königs Wusterhausen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.